Minibagger Finanzierung
Sie sind Gewerbekunde und benötigen eine Finanzierung für einer unserer Maschinen?
Aktuell können wir Ihnen einen Minibagger Mietkauf sowie einen Minibagger Leasing über unsere Partnerbank anbieten. Gerne Schicken Sie uns bitte unverbindlich Ihre genaue Firmenanschrift, das gewünschte Modell unserer Maschine und ob Sie es per Leasing oder Mietkauf finanzieren möchten und welche Laufzeit Sie bnenötigen, bei Mietkauf können wir es von 12-72 Monate und bei Leasing von 24-72 Monate anbieten.
Das Gewerbe muss mindestens 12 Monate alt sein und den Sitz in Deutschland oder Österreich haben.
Die Anfrage gerne per eMail an info@Bagger2Go.de senden und wir überprüfen es mit unserer Partnerbank und erstellen Ihnen dann ein unverbindliches Angebot. In der Regel dauert es, wenn die Daten Verfügbar sind, wenige Minuten oder bis zu einen Werktag wenn keine Daten vorhanden sind zur Firma.
Vergleich und Informationen zu Leasing und Mietkauf
Leasing
Bei Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Objekt zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit gegen Zahlung eines Entgelts. Der Leasingvertrag enthält die Merkmale eines Mietvertrages, weicht aber in einigen Details davon ab. Er ist gesetzlich nicht definiert und gilt deshalb als Vertrag mit eigener Rechtsnatur. Der Leasingnehmer erhält anstatt des für die Investition benötigten Geldes, das Objekt zur Nutzung. Grundlagen bilden § 39 der Abgabenordnung und die Leasingerlasse. Typisch für Leasingverträge ist das Dreiecksverhältnis zwischen Leasingnehmer, Lieferant und Leasinggeber.
Mietkauf
Beim Mietkauf handelt es sich um eine spezielle Form des Ratenkaufs. Er ist als Kaufvertrag mehrwertsteuerpflichtig und unterscheidet sich allein dadurch vom Kredit. Der Mietkäufer ist mit Vertragsbeginn wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, der Mietkaufgeber ist zivilrechtlicher Eigentümer und hat bis zur Bezahlung der letzten Rate Eigentumsvorbehalt, dann geht auch das zivilrechtliche Eigentum auf ihn über. Als Aufwand kann der Mietkäufer die Abschreibung und die in den Raten enthaltenen Zinsanteile geltend machen.Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung.
MwSt. | MwSt. wird mit mtl. Rate gezahlt, Nettorate + MwSt. = Bruttorate | gesamte Mehrwertsteuer auf alle Raten wird mit der ersten Rate fällig Konditionen |
Laufzeit | 24 - 72 Monate | 12 - 72 Monate |
steuerlich |
Bilanzneutrale Investition / Absetzen der Raten als Betriebsausgaben | Abschreibung des Objekts |
Eigentums-übergang | mit Abschlusszahlung möglich | Eigentum geht mit Zahlung der letzten Rate automatisch auf den Kunden über -->keine Abschlusszahlung |